Am 17. Mai fand im Büro der Grünen in Stralsund eine Diskussion zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen statt. Eingeladen von den Grünen, vertreten durch Landratskandidat Niehaus, war Prof. Dr. Straubhaar.
Während der Diskussion stellte sich heraus, dass es immer noch erhebliche Schwierigkeiten gibt, allein die Idee des BGE zu vermitteln, wie viele Fragen zeigten.
Eines der Hauptprobleme stellt dabei die Finanzierung dar. Bedenkt man, dass auch nach dem vorgestellten Modell, wie in „Radikal gerecht“ beschrieben, 50% jeglichen Einkommens (u .a. auch derzeit nur mit 25% angesetzte Kapitaleinkünfte) versteuert werden, und wenn eine Steuerlast von unter 1000€ entsteht, diese einfach erlassen wird und zudem die Differenz zu 1000€ ausgezahlt wird (Im Falle von Arbeitslosigkeit sind es also bei 0€ Steuerlast 1000€), klärt sich bei genauerer Überlegung diese Frage von selbst. Zum Vergleich mit heutigen Verhältnissen wurde u. a. dargelegt, dass derzeit eine Steuerlast über 50%, wenn man neben Lohnsteuer und weiteren Abgaben und Pflichtbeiträgen auch den Arbeitgeberanteil bedenkt, sowie diverse weitere Probleme gegeben sind, welche in der Regel nicht mit der nötigen Kritik hinterfragt werden und z. T. mit erheblichen finanziellen Aufwand verwaltet werden. Dabei stellen die gegenwärtigen Probleme eine gravierende Ungerechtigkeit dar.
Es müsste also klar werden, dass in erster Linie eine Umverteilung von Steuern zugunsten von Wenigverdienern, die jedoch u U. erheblich zum Bruttosozialprodukt beitragen, statt findet, und nicht, wie oft fälschlich angenommen, jeder zusätzlich zu den bestehenden Einkünften nach jetziger Steuer 1000€ erhält, die über hohe zusätzliche Steuern wieder eingenommen werden müssen.
Weitere Informationen und vor allem einen allgemeinen Überblick zum Thema BGE findet ihr auch in unserer Linksammlung.
Ein besonderes Merkmal des vorgestellten Modells stellt die strikte Trennung von Wirtschafts- und Sozialpolitik dar. Es wird nicht versucht mit Mitteln der Wirtschaftspolitik soziale Gerechtigkeit herzustellen und umgekehrt.
Kritik dazu gab es vor allem von anwesenden Rentnern in der Frage der Motivation weiterer Ausübung bezahlter Tätigkeiten nach dem Erreichen des Ruhestandes.
Bedenken seitens der Fragesteller gab es vor allem hinsichtlich Lobbyismus, welcher die Umsetzung eines BGE verhindern könnte, der Nebeneffekte einer angenommenen isolierten Änderung des Steuermodells eines einzelnen Staates innerhalb der EU und das befürchtete Wegfallen einiger gewohnter Instrumente der Sozialpolitik.